Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gültigkeit
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Kirstin Azouz, Stadt- und Kulturführungen“, „Stadtführung.Lindau.Bodensee“ und der daraus hervorgehenden Untergruppen. - Preise/Leistungsbeschreibung
Das jeweilige Führungshonorar ist auf der Seite des Anbieters und seiner Vermittler ersichtlich. Ebenso die Leistungsbeschreibung der einzelnen Führungen. - Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadtführers nicht enthalten sind. - Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt. Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.ä. zu berücksichtigen. - Gruppengröße
Wenn aus dem einzelnen „Führungsangebot“ nichts Anderes hervorgeht, beträgt die maximale Teilnehmerzahl 30 Personen. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich. Sollte dennoch – entgegen einer anders lautenden Bestellung – die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, so werden dann ab der 1. Person für diese sowie jede weitere Person 4,– Euro zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar berechnet.
Die maximale Teilnehmerzahl kann von der Auftragnehmerin jederzeit den aktuellen tagespolitischen Gegebenheiten angepasst werden – dies wird dem Auftraggeber dann ggf. explizit vor einer Buchung (schriftlich) mitgeteilt. - Honorar
Die einzelnen Honorare sind im Führungsangebot aufgeführt. Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang; auf § 305b GBG wird hingewiesen (Vorrang der Individualabrede gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Wünscht der Auftraggeber abweichend vom regulären Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung eine Abholung oder eine Beendigung der Führung außerhalb des Stadtzentrums werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen für Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Honorare gelten für zusammenhängende Führungen. Für die vom Auftraggeber eingeplanten Pausen werden pro angefangene 30 Minuten 15,– Euro zusätzlich berechnet. Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG ist in den Preisen keine Umsatzsteuer enthalten. - Zahlung
Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer in bar. Für die Ausarbeitung besonderer Führungen auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises – zahlbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – verlangt werden. - Eintrittsentgelte
Anfallende Eintrittsentgelte (Museen, Ausstellungen, etc.) usw. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an den Auftragnehmer zu leistenden Honorar selbst zu tragen, soweit im bestehenden Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die entsprechenden Beträge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der eintrittspflichtigen Objekte an der dortigen Kasse gezahlt. - Wartezeit des Auftragnehmers
Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter dessen Mobilnummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Muss infolge der Verspätung des Auftraggebers der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten. Bei einer Verspätung von 60 Minuten und länger kann der Auftragnehmer von dem Auftrag zurücktreten, da eine Führung in der verbliebenen Zeit nicht mehr möglich ist. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Falle ungemindert fort. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf die Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. - Rücktritt durch den Auftragnehmer
Sofern aufgrund zwingender Gründe ein anderer Stadtführer als Ersatz die vereinbarte Führung zu den vereinbarten Konditionen durchführen muss, wird dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Im Falle von höherer Gewalt (plötzlich aufkommendes Unwetter, Gewitter, Orkan etc.) kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten bzw. diese abbrechen. Für bereits erbrachte Leistung ist das Honorar anteilig geschuldet. Bei Krankheit ist der Auftragnehmer berechtigt zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist bemüht Ersatz zu finden, schuldet aber keine Ersatzvermittlung. Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Das Führungshonorar wird in diesem Fall nicht geschuldet. Sollte sich bei einer vereinbarten Reiseleitung/Reisebegleitung in dem zu bereisenden Land/Stadt/Ort eine für Leib und Leben gefährdende Sicherheitslage entwickeln (politischer Art, kriegerische Unruhen, Krankheiten wie ausbrechende Epidemien/Pandemien) ist die Auftragnehmerin berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten. Ersatzbeschaffung ist in diesem Fall nicht geschuldet. - Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Bei Auftragsstornierungen von Gruppenführungen von weniger als 7 Tagen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe zur Zahlung fällig. Stornierungen von Einzeltickets für „öffentliche Führungen“ sind nicht möglich. Bei Nichtantritt verfällt die Ticketgültigkeit. - Erreichbarkeit
Dem Auftragnehmer ist bei Vertragsabschluss eine Mobilnummer mitzuteilen, unter der er die Gruppe am Tag der Führung erreichen kann. - Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers
Bild- und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhaltes sind nicht gestattet – Ausnahmen erfordern der ausdrücklichen Zustimmung. Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden. - Mindestteilnehmerzahl bei öffentlichen Führungen
Die Mindestteilnehmerzahl bei öffentlichen Führungen beträgt 5 Personen. Ist diese Personenzahl unterschritten, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung der Führung verpflichtet. - Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Sehbehinderungen u.ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst während der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. - Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Stadtführer ist von jeglicher Haftung freigestellt. Bei Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen. - Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung. - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 88131 Lindau-Bodensee. - Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.